rechtfertigende Indikation
Letzte Änderung: 25.03.2015Die rechtfertigende Indikation beschreibt den Grund für die Röntgen-Untersuchung. Auf Grundlage dieser Notwendigkeit wird die Untersuchung angeordnet.
Bei einer Röntgen-Untersuchung entstehen Bilder vom Körper-Inneren. Eine Röntgen-Untersuchung darf nicht durchgeführt werden, wenn es dafür keinen Grund gibt. Daher wird häufig die rechtfertigende Indikation - also der Grund für die Röntgen-Untersuchung - mit angegeben.
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