V.a. KHK
Letzte Änderung: 24.10.2022"V.a. KHK" bedeutet ausgeschrieben "Verdacht auf koronare Herzkrankheit".
Von einer "koronaren Herzkrankheit" spricht man, wenn die Herzkranzgefäße verengt sind. Die Herzkranzgefäße sind die Blutgefäße, die das Herz mit Sauerstoff versorgen. Wenn die Herzkranzgefäße verengt sind, dann kann das Herz weniger gut durchblutet werden. Dadurch können verschiedene Beschwerden auftreten.
Mit "Verdacht auf koronare Herzkrankheit" ist gemeint, dass Ihre Beschwerden oder Untersuchungs-Ergebnisse auf eine Verengung der Herzkranzgefäße hinweisen. Der Arzt kennzeichnet damit, dass er sich noch nicht sicher ist, ob diese Erkrankung wirklich vorliegt. Es werden dann wahrscheinlich weitere Untersuchungen durchgeführt, um den Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen.
Bitte beachten Sie, dass die Abkürzungen auch für etwas anderes stehen können, als hier beschrieben. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin.