MCP V

Letzte Änderung: 18.03.2026

Die Abkürzung MCP V kann für "Metacarpale 5" oder "5. Meta-Carpo-Phalangeal-Gelenk" stehen. Metacarpale bezeichnet einen Mittelhand-Knochen. Meta-Carpo-Phalangeal-Gelenk bezeichnet ein Gelenk zwischen einem Mittelhand-Knochen und einem Fingerknochen.

Die Hand besteht aus mehreren Teilen. Das Handgelenk verbindet die Hand mit dem Unterarm. Der erste Teil der Hand nach dem Handgelenk heißt Handwurzel. Der nächste Teil heißt Mittelhand. Die Mittelhand besteht aus 5 Knochen. Man nennt diese Knochen Mittelhand-Knochen. Die Mittelhand-Knochen sind mit den Fingerknochen verbunden. Man zählt vom Daumen zum kleinen Finger, beginnend mit der Eins.

Den Mittelhand-Knochen am kleinen Finger nennt man Metacarpale 5.

Das 5. Meta-Carpo-Phalangeal-Gelenk ist das Gelenk zwischen dem kleinen Finger und dem dahinter liegenden Mittelhand-Knochen.


Bitte beachten Sie, dass die Abkürzung auch für etwas anderes stehen kann als hier beschrieben. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin.

Dieser medizinische Begriff wurde für Sie übersetzt von


Christine Engeland
Christine Engeland Ärztin Dresden